Wir möchten Sie herzlich zu unserem Webinar am Montag, den 15. Juni 2026 um 18:00 Uhr einladen:

„Altersvorsorgereform 2027 Was die neuen Regeln für Ihre private Altersvorsorge bedeuten"

Die größte Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit vielen Jahren ist beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft. Dazu gehören ein neues Förder- und Zulagensystem, die Einführung von Altersvorsorgedepots ohne Garantievorgaben sowie erweiterte Möglichkeiten für Selbstständige, staatliche Förderung zu erhalten.

Doch was bedeuten diese Veränderungen konkret für Sie? Welche Chancen ergeben sich für den langfristigen Vermögensaufbau? Und worauf sollten Anlegerinnen und Anleger bereits heute achten?

In unserem Webinar erläutert Andreas Beys, Vorstand der Sauren Fonds-Service AG und Mitglied der BVI-Ausschüsse „Altersvorsorge“ und „Steuern“, die wichtigsten Neuerungen verständlich und praxisnah.

Zudem geben wir Ihnen einen Einblick, wie wir die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen möchten.

Die Themen des Webinars im Überblick:

Im Livestream steht Andreas Beys auch für Ihre Fragen zur Verfügung. Stellen Sie diese entweder vorab über das untenstehende Formular, per E-Mail an Alissa Tuttas unter a.tuttas@sauren.de oder in der Live-Fragerunde.

Wir freuen uns, Sie am 15. Juni 2026 um 18:00 Uhr zu begrüßen! Melden Sie sich ganz einfach über das untenstehende Formular an.

*Diese Information stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Investmentfondsanteilen dar. Bitte beachten Sie die Darstellung der Chancen und Risiken sowie die Anlegerrechte. Verbindliche Grundlage für den Kauf eines Fonds sind das Basisinformationsblatt, der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit dem Verwaltungsreglement, der zuletzt veröffentlichte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der Vertriebsstelle Sauren Fonds-Service AG, Postfach 10 28 54 in 50468 Köln (siehe auch www.sauren.de) und bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sind. Die Verwaltungsgesellschaft IP Concept (Luxemburg) S.A. kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 






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